Das Durchschnittseinkommen lag 2018 laut DRV etwa bei 3.100 €. Mit wieviel staatlicher Unterstützung kann man da im Fall voller Erwerbsminderung rechnen?
„Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.[…]“
§43 (2) SGB IV
„Erwerbsgemindert ist nicht, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig sein kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen.“
§ 43 (3) SGB IV1
Voraussetzung für den Bezug einer staatlichen Erwerbsminderungsrente, die von den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern gezahlt wird, ist grundsätzlich, daß der oder die Versicherte in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre lang Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat. Andernfalls gibt es ein Anrecht lediglich nach Arbeitsunfällen. (In diesem Fall wird die gesetzliche Unfallversicherung leistungspflichtig.)
Keine Ansprüche hat, wer – unabhängig von Ausbildung und Berufserfahrung – noch anderweitigen Tätigkeiten als der bisherigen nachgehen kann. Im Falle einer Berufsunfähigkeit, also der Unfähigkeit den bisherigen Beruf weiter auszuüben, besteht also zunächst die Pflicht, auch auf niederqualifizierte Tätigkeiten auszuweichen – sofern es die Gesundheit zuläßt. Für viele Berufsunfähige entstehen daher keine gesetzlichen Ansprüche.
Unter „nicht absehbarer Zeit“ ist ebenfalls2 in der Regel ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten zu verstehen. Meist dauert der Ausfall mehrere Jahre, nicht selten auch lebenslänglich. Ersparnisse, Rücklagen und selbst Altersvorsorge sind in diesem Fall oft aufgebraucht und sozialer Abstieg droht. Laut Stiftung Warentest wurden 2015 41% der Neuanträge abgelehnt.3
Die Deutsche Rentenversicherung beziffert die Quote derer, die im Laufe ihres Lebens Erwerbsminderungsrente beziehen immerhin noch mit 20%.4 Bei einem Durchschnittseinkommen von etwa 3.100 € (Brutto) in Deutschland liegt die Höhe der vollen ausgezahlten Erwerbsminderungsrente 2017 bei durchschnittlich etwa 749 €5. Dank einer leichten Nachbesserung seitens des Gesetzgebers, dürfte sie sich inzwischen bei 900 € bewegen. Das entspricht nach wie vor etwa dem Höchstsatz von Hartz IV, inklusive Wohn- und Wohnnebenkosten (KdU).