Frage 3: Wieviel gibt’s vom Staat?

Das Durchschnittseinkommen lag 2018 laut DRV etwa bei 3.100 €. Mit wie­viel staatlicher Un­terstützung kann man da im Fall voller Er­werbs­minderung rechnen?

„Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes min­de­stens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.[…]“

                                                                                                          §43 (2) SGB IV

„Erwerbsgemindert ist nicht, wer unter den üblichen Bedin­gun­gen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täg­lich erwerbstätig sein kann; dabei ist die jeweilige Arbeits­markt­la­ge nicht zu berücksichtigen.“                                                                   

§ 43 (3) SGB IV1

Voraussetzung für den Bezug einer staatlichen Erwerbsminderungsrente, die von den gesetz­li­chen Rentenversicherungsträgern gezahlt wird, ist grundsätzlich, daß der oder die Versicherte in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre lang Beiträge zur gesetzli­chen Rentenversicherung geleistet hat. Andernfalls gibt es ein Anrecht lediglich nach Arbeits­un­fällen. (In diesem Fall wird die gesetzliche Unfallversicherung leistungspflichtig.)

Keine Ansprüche hat, wer – unabhängig von Ausbildung und Berufserfahrung – noch ander­wei­tigen Tätigkeiten als der bisherigen nachgehen kann. Im Falle einer Berufsunfähigkeit, al­so der Unfähigkeit den bisherigen Beruf weiter auszuüben, besteht also zunächst die Pflicht, auch auf niederqualifizierte Tätigkeiten auszuweichen – sofern es die Gesundheit zuläßt. Für viele Berufsunfähige entstehen daher keine gesetzlichen Ansprüche.

Unter „nicht absehbarer Zeit“ ist ebenfalls2 in der Regel ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten zu verstehen. Meist dauert der Ausfall mehrere Jahre, nicht selten auch lebenslänglich. Ersparnisse, Rücklagen und selbst Altersvorsorge sind in diesem Fall oft aufgebraucht und sozialer Abstieg droht. Laut Stiftung Warentest wurden 2015 41% der Neuanträge abgelehnt.3

Die Deutsche Renten­ver­­si­che­rung beziffert die Quote derer, die im Laufe ihres Lebens Er­werbs­min­de­rungs­rente be­zie­hen immerhin noch mit 20%.4 Bei einem Durchschnittseinkommen von etwa 3.100 € (Brutto) in Deutschland liegt die Höhe der vollen ausgezahlten Er­werbs­min­de­rungs­rente 2017 bei durch­schnittlich etwa 749 €5. Dank einer leichten Nachbesserung seitens des Gesetzgebers, dürfte sie sich inzwischen bei 900 € bewegen. Das entspricht nach wie vor etwa dem Höchstsatz von Hartz IV, inklusive Wohn- und Wohnnebenkosten (KdU).


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  1. 6. Sozialgesetzbuch (s. www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/43.html)
  2. vergleichbar wie bei Berufsunfähigkeit
  3. Stiftung Warentest, 10.05.2017 (Quelle: www.test.de/erwerbsminderungsrente-5176318-0)
  4. „Denn laut der Deutschen Rentenversicherung schafft es jeder fünfte Deutsche nicht, bis zur Altersrente zu arbeiten, sondern bezieht vorher eine Erwerbsminderungsrente.“ (Quelle: finanztip.de, Stand: 14.7.17, www.finanztip.de/berufsunfaehigkeitsversicherung)
  5. „Erwerbsunfähige, die 2015 neu in Rente gingen, bekommen im Schnitt nur noch 672 Euro.“ (Quelle: Stiftung Warentest, 10.05.2017, www.test.de/erwerbsminderungsrente-5176318-0)